Diamant-Lexikon

Erinnerungsdiamant

Die Behauptung, aus der Asche eines Verstorbenen einen synthetischen Diamanten zu „wandeln" oder zu „veredeln", ist sehr kritisch zu betrachten.

Sachlich richtig ist, dass man Diamanten synthetisch herstellen kann. Dazu benötigt man in jedem Fall ein bestehendes Startkristall und reinen Kohlenstoff (Graphit).

Weder ein Startkristall-Diamant noch reiner Kohlenstoff sind nach einer Einäscherung - nach deutschen Richtlinien - in der Asche übrig. Die Einäscherung im Krematorium erfolgt bei Temperaturen von 800 bis 1000 °C, die übliche Nachverbrennung und das Ausglühen der Reste meist bei mehr als 1200 °C, so dass praktisch aller Kohlenstoff in Kohlendioxid (CO2) übergeht und als Gas entweicht. Es bleiben nur anorganische Rückstände („Schlacke") zurück. (Um noch ausreichend Rest-Kohlenstoffe in der Asche zu erhalten, müsste im Krematorium die Verbrennung bei 2/3-Hitze abgebrochen werden. Ein solcher Fall ist dem DDC nicht bekannt.)

In Wirklichkeit wird also aus Fremd-Kohlenstoff (laut Werbeaussage „angereichertes C") ein künstlicher Diamant gezüchtet. Die chemisch unreine Schlacke (Asche des Verstorbenen) ist nicht enthalten, denn diese würde das Wachstum beeinträchtigen und den Stein verunreinigen. Derzeit kann nur chemisch reiner, amorpher oder hexagonaler Kohlenstoff (Graphit) für die Synthese verwendet werden.

Bei einer Besichtigung eines solchen Diamant-Bestatters konnte genau dieser Teil nicht gezeigt werden: wie die mehrfach gewaschene Schlacke (Asche des Verstorbenen) zu einem Graphitstück gepresst wird. Somit bleibt die oben beschriebene fachliche Betrachtung bestehen.

Ebenso teilweise angebotene „Wunschfarben" werden bewusst künstlich durch Auswahl des Katalysators erzeugt – also „hinzugefügt" und haben nichts mit dem Leichnam gemein. Insoweit ist daher keinerlei „persönliche Note" bei einem solchen synthetischen Stein vorhanden. Nach unserer Einschätzung kann man hier bestenfalls von Berührungsreliquien sprechen.

In Deutschland besteht ein gesetzlicher Bestattungszwang für sterbliche Überreste, also auch für Krematoriumsasche. Die ethischen Grundsätze der „International Cremation Federation, also einem Organ der Bestattungsinstitute fordern im Übrigen: „Die Asche einer Person ist grundsätzlich unteilbar". Daher findet eine solche Diamantbestattung nur im Ausland (Schweiz und Lichtenstein) statt.

Die Kosten einer solchen Diamantbestattung sind deutlich höher als eine normale, notwendige Bestattung und ein echter, natürlich gewachsener Diamant in vergleichbarer Größe. Wichtig bei der Betrachtung ist auch ein möglicher späterer Wiederverkaufswert, dieser liegt bei Null. Synthetische Diamanten haben keinerlei Werterhalt.

Ähnliches gilt für sogenannte „Erinnerungsdiamanten", die aus den Haaren verstorbener oder lebender Menschen oder sogar vom Lieblingshund oder Lieblingspferd hergestellt werden sollen.

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